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Kurse zum Erwerb der Rettungsfähigkeit

Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.13.2020 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe:
Lehrer/ -innen einschließlich Lehramtsanwärter/ -innen sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind. Personen die sich zu Schwimmbegleiter/ -innen ausbilden lassen möchten. Personen, die als Hilfskräfte die in Abstimmung mit den Schulträgern die Aufsicht beim Schulschwimmen unterstützen möchten.

Auszug aus den Anforderungen für Lehrkräfte, die Schwimmunterricht durchführen:
Die Lehrkraft muss entweder das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen(DRSA), Mindestens in Bronze besitzen, oder das Deutsche Schwimmabzeichen(DSA) in Bronze und gleichzeitig folgende Leistungen absolviert haben um Rettungsfähig im Sinne des Schwimmerlass zu sein:

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • 10 m weit tauchen,
  • sich aus Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen lösen,
  • eine andere Person mittels Kopfschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Rahmenbedingungen zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit:

  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
  • Der Stundenumfang beträgt mindestens 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten. Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
  • Die Rettungsfähigkeit wird bei erfolgreicher Teilnahme durch eine Bescheinigung nachgewiesen. Diese Bescheinigung muss der jeweiligen Schulleitung vorgelegt werden.
  • Der Teilnahmebeitrag ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit diesem Beitrag sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten. Die Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig die Quittung, die an der Schule zur Kostenerstattung verwendet werden kann.
  • Im Rahmen der Prüfung werden die Leistungen des Deutschen Schwimmabzeichens (DSA) in Bronze absolviert. Hierfür kann auf Anfrage ein entsprechender Schwimmpass ausgestellt werden.
  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit ist keine Verlängerung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA). Hierfür muss ein kompletter Kurs mit 16 Zeiteinheiten á 45 Minuten + anschließender praktischer und theoretischer Prüfung bei der DLRG absolviert werden.

Kurszeiten und Schwimmbadinformationen

Kurszeiten: (aktuelle Termine unten auf der Seite)       

Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt bei uns 12 Personen.

Die Kurskosten betragen 60,00 € pro Person

Die Kurse werden von unseren Lehrscheininhabern im Vredener Hallenbad bzw. Freibad durchgeführt.

September - April = Hallenbad - Wassertemperatur ca. 28°C

Mai - August = Freibad - Wassertemperatur ca. 23°C

Eine räumliche Abtrennung der Wasserfläche für den Kurs ist leider nicht möglich. Der allgemeine Badebetrieb findet zeitgleich statt.

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